Die gesetzliche Altersvorsorge und ihre Folgen

Donnerstag, 15. März 2007 21:22 | 583 x gelesen

Die gesetzliche Rentenversicherung (allgemeine Information):
Jeder Versicherte hat Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Zur Regelaltersrente kann in unbegrenzter Höhe hinzuverdient werden.

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Berufsunfähigkeit

Donnerstag, 15. März 2007 21:10 | 750 x gelesen

Die gesetzliche Vorsorgung bei Berufsunfähigkeit

Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.

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