Die gesetzliche Altersvorsorge und ihre Folgen
Donnerstag, 15. März 2007 21:22 | 583 x gelesen
Die gesetzliche Rentenversicherung (allgemeine Information):
Jeder Versicherte hat Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Zur Regelaltersrente kann in unbegrenzter Höhe hinzuverdient werden.
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