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Vorerst kein Schadensersatz bei Schrottimmobilien

Mittwoch, 21. März 2007 15:30

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen die Bausparkasse Badenia wegen eines Formfehlers auf. In dem Millionenstreit muss die Badenia zwar vorerst kein Schadensersatz leisten. Doch die Richter sahen es als erwiesen an, dass es eine Zusammenarbeit mit der betruegerischen Vermittlerfirma Heinen und Biege gegeben hat. Aufgrund dieser Aussage können die Käufer von Schrottimmobilien hoffen Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Zwar ist das ein Lichtblick am Ende des Tunnels, aber für die Geschädigten ein Nerven zerreibender Prozess.

Thema: Immobilien | Kommentare (0)

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