Die private Haftpflichtversicherung
Dienstag, 20. März 2007 11:28
Wenn man jemanden einen Schaden zufügt, ob es das berühmte Weinglas, welches beim Freund vom Tisch fällt oder man verletzt jemanden beim Inlineskaten, dann haftet man dafür. Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 heißt es:
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